Sprungziele
Inhalt
Datum: 22.11.2024

Afrikanische Schweinepest:
Oberhavel richtet vorläufige infizierte Zone ein

Nach Fund von ASP-Virus in verendetem Schwarzwild ist Ausfuhr von Schweinen untersagt / Hunde müssen an die Leine / Zaun soll Ausbreitung der Seuche eindämmen

Nordöstlich von Gransee ist der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Oberhavel aufgetreten. Der vom Landeslabor Berlin-Brandenburg durchgeführte Schnelltest an einem verendeten Wildschwein reagierte positiv. Das Friedrich-Löffler-Institut in Riems (Mecklenburg-Vorpommern) bestätigte am Donnerstagnachmittag, 21.11.2024, endgültig, dass der Keiler den Virus in sich trägt. Oberhavel hatte unmittelbar danach einen ASP-Krisenstab einberufen.

Der ASP-Krisenstab des Landkreises ist zusammengekommen, um Maßnahmen zu besprechen und festzulegen.

© Landkreis Oberhavel/Ivonne Pelz


„Nach dem bestätigten ersten ASP-Fall in Oberhavel ist der ASP-Krisenstab des Landkreises unmittelbar zusammengekommen, um erste Maßnahmen zu besprechen und festzulegen. Unter anderem läuft bereits seit gestern und auch im heutigen Tagesverlauf die Suche nach möglichen weiteren verendeten Tieren mittels Drohne und mit Hunden“, sagt die für das Veterinäramt zuständige Dezernentin und Leiterin des Krisenstabes, Nancy Klatt. „In enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg hat der Stab außerdem die Einrichtung einer vorläufigen sogenannten infizierten Zone festgelegt und die weiteren Maßnahmen zur Seucheneindämmung besprochen.“

Die Details sind in einer Allgemeinverfügung geregelt, die unter anderem im Internet unter www.oberhavel.de/asp veröffentlicht ist. Dort sind auch weitere Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.

Der betroffene Bereich reicht bis Großwoltersdorf im Nordwesten, Meseberg, Gutengermendorf und Häsen im Süden, Zehdenick im Osten, Teile Barsdorfs und Boltenhofs und erstreckt sich bis Gramzow. In der infizierten Zone gelten ab sofort besondere Vorsichtsmaßnahmen. „Unser oberstes Ziel ist es, den Seuchenherd schnell einzugrenzen, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern“, sagt Nancy Klatt. Deshalb gelten für Jäger, aber auch für Land- und Forstwirte besondere Vorsichtsmaßnahmen. Die Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen in dem Gebiet ist vorerst verboten. Frisches Wildschweinefleisch oder Wildschweinefleischerzeugnisse, die in der infizierten Zone gewonnen wurden, dürfen nicht ausgeführt werden. Die Fütterung jeglicher Speiseabfälle an Klauentiere ist innerhalb der Zone ebenfalls strengstens verboten. Für Hunde gilt in dem Gebiet ab sofort Leinenpflicht.

Vorbereitet wird auch das Aufstellen eines Schutzzauns. Wo genau dieser aufgestellt wird, berät der Landkreis derzeit mit dem zuständigen Landesamt. „Der Aufbau des Zauns ist in den teils schwer zugänglichen Bereichen der Tonstichausläufer aufwendig und wird etwas Zeit in Anspruch nehmen“, erklärt Nancy Klatt. „Die Kadaversuche wird vorerst also vor allem per Drohne stattfinden, um das Wild nicht aufzuscheuchen. Es gilt selbstverständlich auch ein Jagdverbot.“

„Die durch die ASP verursachten wirtschaftlichen Schäden sind in der Regel enorm. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Bevölkerung aktiv mithilft, die Seuche zu bekämpfen", appelliert Krisenstableiterin Nancy Klatt und weist darauf hin, dass jeder Fall der Afrikanischen Schweinepest anzeigepflichtig ist.

Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. „Der ASP-Virus ist weder für den Menschen, noch für andere Haustierarten gefährlich. Auch der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko für den Menschen“, sagt Amtstierärztin Uta Gallitschke. Für Schweine ist der Virus jedoch hochgefährlich. „Die Viren sind sehr widerstandsfähig und können sich auch in Gefrierfleisch, an Kleidung, Haaren oder im Erdboden lange halten. Wir appellieren an alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter, auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.“ Die ASP wird über Körperflüssigkeiten direkt von Schwein zu Schwein übertragen. Auch eine indirekte Übertragung, etwa durch kontaminierte Gegenstände, ist möglich. „Anders als bei der klassischen Schweinepest gibt es gegen die ASP keinen Impfstoff, entsprechend wichtig ist die Eindämmung“, so Gallitschke.

Landrat Alexander Tönnies erklärt: „Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest kommt für Oberhavel nicht überraschend: Angesichts der mehr als 3.400 bisher registrierten Fälle in Brandenburg war es lediglich eine Frage der Zeit, wann Oberhavel den ersten ASP-Fall verzeichnen wird. Deshalb hat sich die Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren intensiv auf einen möglichen Ausbruch der Tierseuche vorbereitet.“ Schon im Dezember 2021 hatte der Kreis eine Übung zur Fallwildsuche durchgeführt. Rund 50 Beteiligte hatten sich in der Stolper Heide daran beteiligt, einen Radius von rund einem Kilometer systematisch abzusuchen.

Auch in Sachen Ausrüstung hat sich der Landkreis auf einen möglichen ASP-Fall vorbereitet. So sind am Standort Gransee zwei Wildsammelstellen auf Abruf aufgestellt worden und sofort einsatzbereit. Zäune, ein Stromaggregat für den autarken Betrieb im Wald sowie Wassertanks sind vorhanden. Zwei Spezialfahrzeuge – das sind Geländewagen mit Berge-Equipment für Fall- und Unfallwild –, Spezialkleidung für Fallwild-, Such- und Bergetrupps sowie Walkie-Talkies und GPS-Geräte stehen bereit.

Der Landkreis fordert dazu auf, auffälliges und verendetes Schwarzwild unbedingt dem Veterinäramt über die E-Mail-Adresse [email protected] so schnell wie möglich zu melden. Auch verendetes Unfallwild wird auf das ASP-Virus getestet.


Die häufigsten Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest
(Quelle: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/)


Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus. Es gibt bislang keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Ist sie für Menschen und andere Tiere gefährlich?
Nein. Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine). ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen. Für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine stellt die ASP keine Gefahr dar.

Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen?
Eine Übertragung ist über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich, insbesondere über Blutkontakt. Indirekt kann die Krankheit zum Beispiel über mit dem ASP-Virus kontaminierte Futtermittel, Gülle/Mist oder sonstige Gegenstände wie Kleidung, Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Schuhe und Kleidung übertragen werden.

In Gebieten mit ASP können auch Hunde, Katzen oder andere Tiere, die Kontakt zu infizierten Wildschweinen hatten, das Virus weitertragen. Viele ASP-Ausbrüche werden auf ein Verschleppen des Virus in Speiseresten beziehungsweise -abfällen im weltweiten Reiseverkehr zurückgeführt. Denn in rohem und gefrorenem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten oder geräucherten Waren kann das ASP-Virus über mehrere Monate überdauern und infektiös bleiben. So kann unter ungünstigen Bedingungen ein an Parkplätzen unachtsam entsorgtes Wurst- oder Schinkenbrötchen ausreichen, um die Seuche ein- beziehungsweiser weiter zu verschleppen. Das ASP-Virus ist sehr widerstandsfähig.

Welche Symptome hat ein an ASP erkranktes Schwein?
Bei Hausschweinen und beim europäischen Schwarzwild führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Symptomen. Häufig sind Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme, aber auch Durchfall, Blutungen aus Nase, After und/oder Haut sowie Aborte zu beobachten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Hautverfärbungen.
Die aktuell vorherrschende Verlaufsform der ASP führt fast immer zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche. Wegen der unspezifischen Allgemeinsymptome ist es schwer zu erkennen, ob sich ein Tier mit dem ASP-Virus infiziert hat oder andere Krankheiten vorliegen. Um in Verdachtsfällen eine Infektion mit dem ASP-Virus auszuschließen, müssen die Tiere auf das Virus getestet werden.

Wie lange ist die Inkubationszeit bei infizierten Schweinen?
Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitserscheinungen, beträgt in der Regel vier Tage, kann aber grundsätzlich zwischen zwei und etwa 15 Tagen liegen.

Was ist zu tun, wenn man ein totes Wildschwein findet?
Sollten Sie ein totes Wildschwein finden, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt ([email protected]). Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen. Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen.

Wie sollten sich Landwirte und Landwirtinnen verhalten, um ihre Schweinebestände zu schützen?
Ihre Mitarbeit ist entscheidend. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu verhindern! Die Bestände sollten so abgeschottet sein, dass jedweder Kontakt mit Wildschweinen unmöglich ist. Die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind zu beachten. Beim Auftreten einschlägiger Krankheitsanzeichen muss ein Tierarzt geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion entnehmen und an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Bundesländer senden. Hoftierärzte und -ärztinnen sowie auch Landwirte und Landwirtinnen sind verpflichtet, Proben (vor allem Blutproben) zur diagnostischen Abklärung von beispielsweise fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in Schweine haltenden Betrieben einzusenden.

Was passiert, wenn die ASP auftritt?
Der infizierte Schweinebestand wird gesperrt und die Tiere werden tierschutzgerecht getötet. Es finden epidemiologische Ermittlungen zur Einschleppungsursache und zur möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche statt. Darüber hinaus werden Schutzzonen eingerichtet, in denen der Tierverkehr erheblich eingeschränkt wird und umfangreiche Untersuchungen in allen Schweinehaltungen stattfinden.