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Datum: 22.11.2024

60 Mal die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen

Feierstunde im Kreistagssaal: Landrat Alexander Tönnies übergibt Urkunden an Frauen, Männer und Kinder aus 24 Herkunftsländern

Landrat Alexander Tönnies überreicht eine Einbürgerungsurkunde.

© Landkreis Oberhavel/Phillip Gordziel


Die Jüngste wurde in der Ukraine geboren und feiert Mitte Dezember ihren vierten Geburtstag, die Älteste ist 77 Jahre alt und stammt aus Belgien. 60 Menschen sind am Freitag, 22.11.2024, im Oranienburger Kreistagssaal in feierlichem Rahmen eingebürgert worden. „Menschen aus 24 Ländern von vier Kontinenten sind heute hier versammelt“, sagte Landrat Alexander Tönnies in seiner Eingangsrede. „So unterschiedlich Ihre Wege waren, Sie alle haben in Oberhavel Ihren Lebensmittelpunkt gefunden“, begrüßte Tönnies die Frauen, Männer und Kinder zur feierlichen Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft. Darunter waren acht Familien aus Syrien, Russland, Afghanistan, aus Kuba und der Ukraine. Weitere Herkunftsländer sind die Türkei, Moldau, Brasilien, Belarus, Kasachstan, Iran, Vietnam, Ägypten, Griechenland, Aserbaidschan, Albanien, Slowakei, Ungarn, Marokko, Polen, Somalia, Nordmazedonien, Serbien und Belgien.

Landrat Alexander Tönnies überreicht eine Einbürgerungsurkunde.

© Landkreis Oberhavel/Phillip Gordziel


„Die Einbürgerungsurkunden sind ein Zeichen Ihrer Verbundenheit mit Oberhavel, und sie zeigen Ihre Verbundenheit mit den Werten und der Kultur Deutschlands“, sagte Landrat Alexander Tönnies. Im Landkreis Oberhavel ist damit in diesem Jahr 318 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen worden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Außerdem müssen die Identität und die Staatsangehörigkeit für Einbürgerungen geklärt sein, und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung muss vorliegen. Vorausgesetzt wird auch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis. Der Lebensunterhalt muss selbständig bestritten werden, und zwar für sich selbst und für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen, also ohne dass Sozialhilfe oder Bürgergeld beansprucht wird. Wer eingebürgert werden will, darf zudem nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Außerdem müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

Das Einbürgerungsverfahren selbst verläuft in mehreren Schritten: Nach einer ersten Beratung durch den Fachbereich Migration des Landkreises Oberhavel werden die Voraussetzungen für eine mögliche Einbürgerung geprüft. Liegen sie vor, kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Im Anschluss sind verschiedene weitere Behörden an dem Verfahren zu beteiligen. Für das Einbürgerungsverfahren werden Gebühren in Höhe von etwa 255 Euro erhoben.

Das Gelöbnis ist ein wichtiger Teil der Einbürgerung.

© Landkreis Oberhavel/Phillip Gordziel