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Krankenhausreform: Kreistag entscheidet am 9. April

Wortmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern sind möglich

Die Entscheidung über die Umsetzung der vorgestellten Pläne zur Krankenhausreform für Oberhavel trifft der Kreistag in einer Sondersitzung am 09.04.2025. Die Sitzung beginnt um 16.00 Uhr im Kreistagssaal, Havelstraße 3 in Oranienburg. Einlass ist ab 15.30 Uhr. Die Plätze im Kreistagssaal sind begrenzt. Interessierte können die Sitzung auch im Livestream unter www.oberhavel.de/livestream verfolgen.

Im Krankenhaus Oranienburg soll zukünftig die stationäre Versorgung konzentriert werden.

© Oberhavel Kliniken/Kerstin Dolderer


Der Beschluss sieht vor, den Geschäftsführer der Oberhavel Kliniken GmbH zu ermächtigen, eine Zielplanung für die Zusammenlegung der Klinikstandorte Hennigsdorf und Oranienburg am Standort Oranienburg zu erstellen. Diese soll als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds dienen. Alle Termine und Unterlagen sind dem Kreistagsinformationssystem unter www.oberhavel.de/Kreistagsinfosystem zu entnehmen.

Weil grundsätzlich die Einwohnerfragestunde nach § 24 der Hauptsatzung des Landkreises Oberhavel nur für ordentliche Sitzungen des Kreistages vorgesehen ist, ist für die Sondersitzung ein gesondertes Verfahren vorgesehen. So werden nach der Eröffnung der Sitzung durch die Kreistagsvorsitzende – noch vor der Beratung des ersten Tagesordnungspunktes – für eine Stunde lang Besucherinnen und Besucher zu Wort kommen können. Als Orientierung dienen dabei die Regularien der Einwohnerfragestunde aus der Geschäftsordnung:

  • Jede Einwohnerin und jeder Einwohner des Landkreises ist berechtigt, Fragen in Angelegenheiten des Landkreises zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.
  • Das Recht steht auch betroffenen Personen oder Personengruppen zu, die nicht die Einwohnerschaft innehaben, wenn hierfür im Einzelfall ein Bedarf besteht.
  • Betreffende Personen müssen ihren vollständigen Namen und ihren Wohnort angeben.
  • Die Redezeit je Wortbeitrag soll 3 Minuten nicht überschreiten.

Im Anschluss an die Wortbeiträge werden die regulär in der Tagesordnung genannten Tagesordnungspunkte aufgerufen. Um den Sitzungsverlauf nicht zu stören, sind hier keine weiteren Wortmeldungen aus dem Publikum möglich. Wir weisen vorsorglich auch darauf hin, dass die Kreistagsvorsitzende laut Geschäftsordnung Zuhörerinnen und Zuhörer, die die Sitzung stören, ausschließen, die Sitzung unterbrechen oder den Zuhörerraum räumen lassen kann.