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Ländlicher Raum, LEADER und Kleingartenwesen

Ländlicher Raum

Das Land gewährt Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der ländlichen Räume gemäß den Verordnungen der EU und des Nationalen Strategieplans für die Gemeinsame Agrarpolitik.
Diese Maßnahmen sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume stärken. Das GAP-Finanzinteressen-Schutz Gesetz findet entsprechende Anwendung.
Hierfür stehen der Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)und der Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung. Rechtliche Grundlage hierfür ist die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (LEADER-Richtlinie) vom 12. Juni 2023 (ABl. Nr. 30, S. 703 und ABl. Nr. 33, S. 895),
zuletzt geändert durch Erlass des MLUK vom 23.02.2024.

Bei Fragen zum Thema Ländlicher Raum wenden Sie sich bitte an:

Lina Kersten

Fachbereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

LEADER

Darüber hinaus können Sie sich beim LEADER-Regionalmanagement informieren: ILE-Oberhavel 

Rechtliche Grundlage: LEADER

Bei Fragen an das Regionalmanagement Region Obere Havel wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse:
[email protected]
 


Kleingartenwesen

Zu den Aufgaben des Landkreises im Bereich Kleingartenwesen gehören:

  • Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
  • Wahrnehmung von Kontrollaufgaben gemäß Bundeskleingartengesetz

Bei Fragen zum Thema Kleingartenwesen wenden Sie sich bitte an:

Lina Kersten

Fachbereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sachbearbeiterin

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg