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Schulen im Landkreis Oberhavel:
Ein Pass für die Zukunft

Der Landkreis Oberhavel schreibt Bildung groß und bietet den Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Schulzeit. Nach den Erweiterungsbauten der Gesamtschulen in Birkenwerder und in Mühlenbeck wurde in 2020 der Erweiterungsbau der Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg und in 2021 der Erweiterungsbau für das Hedwig-Bollhagen-Gymnasium in Velten abgeschlossen. Die Exin-Förderschule in Zehdenick hat einen kompletten Neubau erhalten. Bereits 2018 wurde der Neubau der Regenbogenschule in Hennigsdorf fertiggestellt.

Wir halten an unserem Grundsatz, ganz besonders unseren Nachwuchs in Oberhavel zu fördern, weiter fest. Investitionen in die Bildung bleiben das Herzstück der Kreispolitik.

Auch das wichtige Thema Digitalisierung wird in unseren Schulen weiter vorangetrieben. In den vergangenen Jahren wurden die Programme „Schulentwicklungs- und Förderprojekt Medienfit Sek I“, „Verbesserung der IT- und Medienausstattung an Schulen“ und das landkreiseigene Tablet-Pilotprojekt realisiert. Aktuell wird der „DigitalPakt Schule 2019-2024“ und die dazugehörigen Zusatzprogramme umgesetzt, um die Schülerinnen und Schüler fit für die digitale Welt zu machen.

F. F. Runge Gymnasium


In Oberhavel gibt es 74 Schulen (davon 13 in freier Trägerschaft).

  • 39 Grundschulen (drei in freier Trägerschaft)
  • 11 Oberschulen (zwei in freier Trägerschaft)
  • 3 Oberschulen mit Grundschulteil (davon zwei in freier Trägerschaft)
  • 8 Gymnasien (davon zwei in freier Trägerschaft)
  • 3 Gesamtschulen
  • 2 Oberstufenzentren (Zweiter Bildungsweg am Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum)
  • 5 Förderschulen (davon eine in freier Trägerschaft)
  • 3 Berufliche Schulen (in freier Trägerschaft)


Schülerbeförderung (Schülerticket)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Neun-Euro-Ticket finden Sie hier: Neun-Euro-Ticket (FAQ) 

Der Landkreis Oberhavel ist Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihre Wohnung haben. Näheres regelt die Schülerbeförderungssatzung vom 01.08.2023. Für den zuständigen Fachbereich Mobilität und Verkehr übernimmt die Oberhavel Verkehrsgesellschaft (OVG) die Bearbeitung des Antragsverfahrens und der Aufgabe des Schülertickets.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OVG gern zur Verfügung:

Telefon: 03301 699-341
E-Mail: [email protected] 

Formulare:

Was Sie beachten müssen:

Sollten sich Ihrerseits Änderungen ergeben, wie Wohnortwechsel oder Namensänderung, sind diese Informationen schriftlich der OVG anzuzeigen.

Rechtsgrundlage:

Satzung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für den Landkreis Oberhavel

Schulbuchkostenbefreiung

Die Kosten für die Schulbücher müssen nicht alle Schülerinnen und Schüler vollständig selbst tragen.

Anspruchsberechtigte:

Der Eigenanteil bei den Schulbuchkosten entfällt für Empfänger von:  

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe),
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Grundsicherung für Arbeitssuchende). 

Der Eigenanteil ermäßigt sich um die Hälfte für das dritte und jedes weitere Kind, wenn mindestens drei Kinder derselben Familie eine Schule besuchen. 

Formular:

Der Antrag ist auch in den Schulen oder im Fachdienst Schulen erhältlich. 

Was Sie beachten müssen:

  • alle Bestätigungen einholen (siehe Antrag),
  • Originalbelege des Schulbuchkaufes anfügen,
  • wenn drei oder mehr Kinder eine Schule besuchen, entsprechende Bescheinigung der Schule einholen

Rechtsgrundlagen:

Schulspeisung

Die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Oberhavel stellen jeder Schülerin und jedem Schüler eine warme Mittagsmahlzeit zu einem angemessenen Preis bereit. Die Kosten für die Mahlzeit tragen die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler.

  • Schülerinnen und Schüler erhalten 100 Prozent, wenn sie keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten und mit mindestens 2 älteren Schülerinnen und Schülern in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, erhalten einen Zuschuss in Form des Differenzbetrages aus den Kosten und den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Rechtsgrundlage:

Leistungs- und Begabtenförderung

Der Antrag auf Leistungs- und Begabtenförderung (Sachkosten) ist vom jeweiligen Träger der Schule schriftlich und begründet an den Fachdienst Schulen zu senden.

Rechtsgrundlage:

Schulentwicklungsplanung

Der Schulentwicklungsplan dient einem möglichst wohnungsnahen und alle Bildungsgänge umfassenden Schulangebot und soll den Planungsrahmen für einen zweckentsprechenden Schulbau schaffen.

Der Landkreis Oberhavel stellt sich der Aufgabe, die schulische Infrasruktur im Kreisgebiet so auszugestalten, dass

  • die durch das Landesrecht vorgegebene Schulstruktur gesichert wird,
  • der erwarteten Nachfrage entsprochen wird und
  • die Entwicklungsmöglichkeiten des Schulwesens offen gehalten werden.

Teilfortschreibung der 6. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 6/472 vom 06.12.2023)
Status: aktuelll im Genehmigungsverfahren beim MBJS

6. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 6/326 vom 29.06.2022)

5. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 5/0173 vom 07.12.2016)

4. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 4/0224 vom 14.03.2012)

3. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
(Beschluss-Nr. 3/0299 vom 10.10.2007)

2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes

Landeszuschüsse für Berufsschülerinnen und Berufsschüler

Berufsschülerinnen und Berufsschüler erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft, wenn:

  • sie einen Ausbildungsvertrag im Land Brandenburg abgeschlossen haben

und

  • die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule 3 Stunden überschreitet.

Formular:

Rechtsgrundlage:

Beförderung im Schülerspezialverkehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schülerspezialverkehr finden Sie hier: FAQ Schülerspezialverkehr

Der Landkreis Oberhavel ist Träger der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihre Wohnung haben. Näheres regelt die Schülerbeförderungssatzung zur Beförderung im Spezialverkehr vom 15.05.2023.

Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Mitarbeiterinnen zur Verfügung:

Frau Hopf

Fachbereich Schulangelegenheiten
Sachbearbeiterin Schülerspezialverkehr

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg


Frau Krüger

Fachbereich Schulangelegenheiten
Sachbearbeiterin Schülerspezialverkehr

Bernauer Straße 57/59
16515 Oranienburg


Formulare:

Was Sie beachten müssen:

Sollten sich Ihrerseits Änderungen ergeben, wie Wohnortwechsel oder Namensänderung, sind diese Informationen schriftlich anzuzeigen.

Rechtsgrundlage: