Wohngeld
Zweck des Wohngeldes ist es, wirtschaftlich ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu sichern. Sind die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Wohngeld wird im Voraus von Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
Voraussetzungen für Wohngeld
- Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Höhe des Familieneinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung (Höchstbeträge sind festgelegt)
Mietzuschuss
- eine Wohnung mieten,
- zur Untermiete wohnen,
- eine Genossenschaftswohnung besitzen oder
- über eine mietähnliche Nutzungsbescheinigung verfügen, insbesondere ein Dauerwohnrecht.
Wichtig hierbei ist, dass Sie den Wohnraum selbst nutzen.
Um einen Mietzuschuss zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Mietvertrag
- Mieterhöhungsschreiben
- lückenlose Kontoauszüge (in Kopie) der letzten drei Monate
Lastenzuschuss
Wohngeld als Lastenzuschuss erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie:
- ein Eigenheim oder
- eine Eigentumswohnung besitzen oder
- über ein eigentumsähnliches Dauerwohnrecht verfügen.
- Eigentumsnachweis/Grundbuchauszug oder Kaufvertrag
- Grundsteuerbescheid
- Nachweis über die Wohnfläche des Hauses (Quadratmeter)
- Ausgaben für den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung)
Einkommensnachweis
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Verdienstbescheinigungen über die letzten 12 Monate
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Arbeitslosengeldbescheid
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Krankengeldbescheid
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Rentenbescheid (Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen- und Waisenrenten)
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Unterhaltsgeld für eine zum Haushalt rechnende Person
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Bei Selbstständigen: Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Werbungskosten, Entfernungspauschale und Kinderbetreuungskosten
- Familienfreibeträge
- Freibeträge für bestimmte Personengruppen (Schwerbehinderte)
Entsprechend des ermittelten Familieneinkommens und der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung wird das Wohngeld nach den entsprechenden Wohngeldtabellen gewährt.
Bitte beachten Sie: