Kostensatzvereinbarungen
Der Landkreis Oberhavel übernimmt als örtlicher Träger der Jugendhilfe die Kosten für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe. Dazu werden mit den Leistungserbringern gemäß § 78b Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und § 77 SGB VIII Vereinbarungen getroffen über:
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
- Differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung) und
- Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)
Leistungen
Vereinbarungen werden für die folgenden Leistungen abgeschlossen:
- Ambulante Leistungen
- Teilstationäre Leistungen
- Stationäre Leistungen
Notwendige Unterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Kostensatzangebot
- Kalkulation der Personal-, Sach- und Investitionskosten mittels Formblatt und gegebenenfalls Nachweise
- Bei teil- und stationären Leistungen die Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung (Betriebserlaubnis) gemäß § 45 SGB VIII und das dafür zugrunde gelegte Konzept
- Bei ambulanten Leistungen und für Zusatzmodule der stationären Leistungen die Qualifikationsübersichten, gegebenenfalls Führungszeugnisse
- Die Richtlinien und Formblätter für die Kalkulationen können Sie per E-Mail an [email protected] anfordern.
- Weiteres Material insbesondere zur Leistungsbeschreibung oder Mindestqualifikation sowie Ansprechpartner dazu können Sie unter „Angebote für Träger und Fachkräfte“ Unterpunkt „Träger der freien Jugendhilfe“ einsehen.