Kindertagespflege (Fachberatung/Fachaufsicht)
Die Kindertagespflege bietet Kindern grundsätzlich in den ersten drei Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. In einer Kindertagespflegestelle werden maximal fünf Kinder betreut. Die Betreuung kann im eigenen Haushalt, im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Dem Förderauftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kinder- und Jugendhilfegesetz) entsprechend soll die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung umfassen.
Für Kindertagespflegepersonen
Tagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege (§ 23 Absatz 4 SGB VIII). Die angebotene Beratung umfasst folgende Bereiche:
- Informationen über rechtliche und organisatorische Zusammenhänge, um Orientierung und Sicherheit zu erlangen
- Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Alltags, um eigenes Handeln zu reflektieren, Verhalten zu hinterfragen und Innovationen und Veränderungen herbeizuführen
- Anregungen und Impulse für den Alltag, um das pädagogische Handeln zu professionalisieren und die Erfahrungsmöglichkeiten für die Kinder zu erweitern
- Vermittlung bei Konflikten zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen mit dem grundsätzlichen Ziel, Betreuungsabbrüche zu vermeiden
Beratung und Begleitung sind notwendig, um die Betreuungsverhältnisse für die Kinder stabil zu halten und um die Kindertagespflege für alle Beteiligten als verlässliche, professionelle und zufriedenstellende Form der Kindertagesbetreuung zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Für Interessierte/Bewerberinnen und Bewerber
Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Fachbereich Jugend) ist für die Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII zuständig. Über die notwendigen Voraussetzungen und Verfahren zur Erlangung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII informieren Sie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachaufsicht/Fachberatung Kindertagespflege.
Für interessierte Personen an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson im Landkreis Oberhavel finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt.
Termine 2024:- Dienstag, 23.01.2024
- Dienstag, 12.03.2024
- Dienstag, 07.05.2024
- Donnerstag, 18.07.2024 (vormals 09.07.2024, dieser Termin wurde verschoben auf den 18.07.2024)
- Dienstag, 27.08.2024
- Dienstag, 15.10.2024 und
- Dienstag, 03.12.2024
Termine 2025:
- Dienstag, 21.02.2025
- Dienstag, 18.03.2025
- Dienstag, 06.05.2025
- Dienstag, 01.07.2025
- Dienstag, 26.08.2025
- Dienstag, 14.10.2025 und
- Dienstag, 02.12.2025
jeweils 16.00 Uhr
Veranstaltungsort: Mittelstraße 16, 16515 Oranienburg, Raum 3.27
Um an einer der Informationsveranstaltungen teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte unbedingt vorab per E-Mail ([email protected]) an.