Sprungziele
Inhalt

Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten jeweils für einen begrenzten Zeitraum wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.

Sie benötigen eine Ausführungsgenehmigung, bevor Sie diese erstmals aufstellen und gebrauchen können. Diese wird von der Obersten Bauaufsichtsbehörde erteilt und in das sogenannte Prüfbuch eingetragen. Die dafür erforderlichen Bauvorlagen sind beim Landesamt für Bauen und Verkehr einzureichen (Kontaktdaten siehe Randbereich).

Die Aufstellung des Fliegenden Baus ist dann für den jeweiligen Standort der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular „Anzeige der Aufstellung von Fliegenden Bauten“.

Wenn Sie einen Fliegenden Bau im Landkreis Oberhavel aufstellen möchten, müssen Sie dies der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises anzeigen.
Der Zeitraum zwischen der Anzeige und dem Aufstellungsbeginn soll mindestens drei Tage betragen, es wird aber empfohlen, bereits eine Woche vorher aktiv zu werden.

Der zentrale E-Mail-Kontakt lautet: [email protected].

Ansprechpartner und Empfänger der Anzeigen der Aufstellung von Fliegenden Bauten:

Herr Neudeck

Fachbereich Bauordnung und Kataster
Sachbearbeiter Statik

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Herr Broßmann

Fachbereich Bauordnung und Kataster
Sachbearbeiter Statik

Adolf-Dechert-Str. 1
16515 Oranienburg