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Baustellen

Vor Beginn von Baumaßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss bei der Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden. Diese Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung.

Unter anderem wird festgelegt wie die Arbeitsstellen (Baustellen) abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind. Die Anordnung ist zwingend zu befolgen und 1:1 umzusetzen.

Was sind Arbeitsstellen?


Arbeitsstellen sind alle Verkehrsflächen des öffentlichen Verkehrsraumes, die vorübergehend für Arbeiten aller Art abgesperrt werden.

Zum Beispiel:
  • Straßenneubau und -ausbau
  • Kanalarbeiten in der Straße
  • Eigenheimbau inklusive aller Hausanschlüsse (Wasser, Telekom, Kabelfernsehen und Ähnliches)

Was ist öffentlicher Verkehrsraum?

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet (auch auf Grünstreifen, Geh- und Radwegen).

Wo und wie stelle ich den Antrag?

Ihren Antrag reichen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor Baubeginn bei der Straßenverkehrsbehörde ein. Die Antragsformulare erhalten Sie auf dieser Internetseite oder direkt bei der Straßenverkehrsbehörde. Bei einer Vollsperrung müssen Sie dem Antrag eine Begründung und einen Umleitungsplan beifügen.

Beantragen nicht Sie selbst, sondern eine andere Person oder Firma (Sicherungsfirma), ist eine Vollmacht vorzulegen.

Nach Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt die Bearbeitung des Antrages.

Bitte beachten Sie:
Erst nach Zugang der Genehmigung (in der Regel per Post) können Sie mit den Arbeiten beginnen.

Was tun bei Havariefällen?

Diese sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen.

Dauert die Havarie länger als 24 Stunden, ist ein Antrag mit Begründung einzureichen.

Havariefälle beziehungsweise Störungen sind:
  • Wasserrohrbrüche
  • Gasrohrbrüche
  • Kanaleinbrüche oder Straßenunterspülungen
  • Gleisbruch
  • Schäden an Versorgungsleitungen

Was ist zu beachten?

Was Sie konkret bei der Einrichtung einer Arbeitsstelle beachten sollten, können Sie dem Merkblatt zur Einrichtung von Arbeitsstellen (Baustellen) entnehmen.

Der Landkreis Oberhavel als Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde und die Polizei sind gehalten, Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum hinsichtlich der angeordneten Maßnahmen zu überprüfen und zu kontrollieren.

Beginnen Sie mit den Arbeiten ohne Anordnung oder verstoßen Sie gegen erteilte Auflagen kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für Amtshandlungen werden die Gebühren auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden und der Polizei eingeholt. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an. Bei kurzfristiger Antragstellung mit einem Vorlauf von weniger als 14 Tagen, kann aufgrund des entstehenden Mehraufwandes bis zu 30 Prozent der Regelgebühr zusätzlich erhoben werden.

Die Höhe der jeweiligen Gebühr ist abhängig von der Dauer und dem Umfang der Baumaßnahme.