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FAQs zur Bewerbung

Sie haben noch Fragen zu Ihrer Bewerbung beim Landkreis Oberhavel? Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

1. Wie kann ich Sie mit meiner Bewerbung überzeugen?

Sie finden in jeder Stellenausschreibung Informationen darüber, welche Bewerbungsunterlagen wir uns mindestens von Ihnen wünschen. Üblicherweise handelt es sich dabei um:

Anschreiben

Ein aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, aus dem Ihre Motivation und Eignung hervorgeht. Beschreiben Sie warum die ausgeschriebene Stelle für Sie besonders interessant ist und welche Stärken Sie mitbringen.

Lebenslauf

Der Lebenslauf ist für uns von besonderer Bedeutung, denn er bietet einen ersten Einblick Ihrer bisherigen Arbeitsschwerpunkte und Aufgabenfelder. Außerdem ist der Überblick für eine spätere mögliche Einstellung nach dem Tarifrecht, erforderlich für eine Stufenzuordnung. Aus diesen Gründen ist es notwendig, einen monatsgenauen und lückenlos nachvollziehbaren Lebenslauf einzureichen.

Nachweise der formalen Qualifikationen

  1. Auf Zeugnissen oder Urkunden aller erworbenen Abschlüsse, sollte die Gesamtnote ausgewiesen sein. Bescheinigungen über das Bestehen einer Prüfung sind nicht ausreichend.
  2. Sofern Sie den erforderlichen Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, bitten wir darum, eine Anerkennung Ihres Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen einzureichen.
  3. Falls im Anforderungsprofil der Stellenausschreibung ein Führerschein gefordert wird, bitten wir Sie, uns im Anschreiben oder im Lebenslauf den Besitz eines Führerscheins der jeweiligen Klasse anzuzeigen.

Nachweise der fachlichen Qualifikationen

  1. Arbeitszeugnisse zu denen im Lebenslauf angegebenen Beschäftigungsverhältnissen.
  2. Von einem aktuellen Zwischenzeugnis kann abgesehen werden, sofern Ihr derzeitiges Arbeitsverhältnis unter der Beantragung leiden sollte. Wir bitten Sie um einen entsprechenden Hinweis in Ihren Bewerbungsunterlagen.

Foto

Ein Foto ist nicht notwendig, denn es hat keinen Einfluss auf die Bewertung Ihrer Bewerbung.

Sonstige Hinweise

Als moderne Verwaltung begrüßen wir Ihre Bewerbung per E-Mail. Diese können Sie gern an folgende E-Mail-Adresse richten:
[email protected].

Sollten Sie Ihre Bewerbung schriftlich einreichen, bitten wir um Angabe Ihre E-Mail-Adresse.

Da die Auswahlentscheidung für alle am Verfahren Beteiligten nachvollziehbar sein muss, sind sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache einzureichen.


2. Kann ich fehlende Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen?

Bitte achten Sie bei der Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit. Liegen Ihnen die Unterlagen (zum Beispiel Prüfungszeugnis oder Zwischenzeugnis) noch nicht vor, können Sie diese selbstverständlich nachreichen. Bitte geben Sie uns einen kurzen Hinweis in Ihrer E-Mail oder Ihrem Anschreiben.


3. Kann ich mich auch mit anderen Qualifikationen als gefordert bewerben?

Die Erfüllung der formalen Voraussetzungen ist der erste Schritt im Auswahlprozess. Angaben zu der erforderlichen formalen Qualifikation finden Sie in der Stellenausschreibung. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Bildungsabschluss diesen Anforderungen entspricht. Wenn beispielsweise ein Hochschulabschluss in Form eines Bachelor gefordert ist, können Bewrberinnen und Bewerber mit einer Berufsausbildung nicht berücksichtigt werden. Diplomabschlüsse an Fachhochschulen sind vergleichbar mit Bachelorabschlüssen. Auch die Fachrichtung Ihrer Qualifikation ist ausschlaggebend und muss mit der in der Stellenausschreibung angegebenen übereinstimmen. Im Zweifelsfall rufen Sie uns bitte unter der folgenden Rufnummer an: 03301 601-1722. Gern klären wir zusammen mit Ihnen offene Fragen.

Ihre Bewerbung kann unabhängig von Berufserfahrung und sonstigen Qualifikationen bei Nichterfüllung der formalen Anforderungen nicht berücksichtigt werden.


4. Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?

Sie erhalten bei elektronischer Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Sollten Sie Ihre Bewerbung schriftlich einreichen, erhalten Sie nach Sichtung Ihrer Unterlagen eine Mitteilung per E-Mail.


5. Wie läuft ein Bewerberauswahlverfahren im Landkreis Oberhavel ab?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingehenden Bewerbungen formal und fachlich geprüft. Die Prüfkriterien ergeben sich aus der jeweiligen Stellenausschreibung. Anhand dieser Vorauswahl entscheidet der Fachbereich, welche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Absage. Zwischen Einladung und Bewerbungsgespräch liegen in der Regel circa zwei Wochen, so dass Sie genügend Zeit haben, sich vorzubereiten. Nach den Auswahlgesprächen vergehen circa zwei bis drei Wochen bis Sie eine Information von uns erhalten, ob Sie zur Besetzung der Stelle ausgewählt wurden.


6. Warum dauert das Bewerbungsverfahren teilweise länger?

Sie haben sich mit Ihrer Bewerbung viel Mühe gegeben und haben Zeit für die Erstellung investiert. Dies möchten wir würdigen, in dem wir jede eingegangene Bewerbung sichten und auf Eignung für die Stelle prüfen. Dies benötigt etwas Zeit. Zudem sind bei der Einstellungsentscheidung mehrere Entscheidungsträgerinnen und -träger beteiligt. Die Vorgesetzten müssen eine Entscheidung auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse treffen und der Personalrat muss zur Einstellung entsprechend angehört werden. Die Beteiligung nimmt daher etwas Zeit in Anspruch.

Wir arbeiten ununterbrochen daran, die Dauer der Bewerbungsverfahren zu reduzieren und so die Zeit zwischen Ausschreibung und endgültiger Entscheidung zu verkürzen.
Wir haben Verständnis dafür, dass Sie der Stand von laufenden Bewerbungsverfahren interessiert und der Wunsch der Nachfrage groß ist. Seien Sie versichert, dass wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden, wenn es neue Erkenntnisse oder einen neuen Stand im Verfahren gibt.


7. Wie läuft ein Bewerbungsgespräch ab?

Bisher kennen wir Sie nur durch Ihre Bewerbungsunterlagen und Sie uns durch Kontakte zu einzelnen Fachbereichen oder unsere Präsenz im Internet. Nun ist es an der Zeit, sich besser kennenzulernen und gemeinsam zu überprüfen, ob die ausgeschriebene Stelle perfekt zu Ihnen und Ihren Fähigkeiten passt.

Um allen Bewerberinnen und Bewerbern die gleiche Chance zu geben und eine möglichst hohe Vergleichbarkeit herzustellen, führen wir ein strukturiertes Bewerberinterview. Das bedeutet, dass sowohl der Ablauf als auch die Fragen bei allen Bewerberinnen und Bewerbern identisch sind.

Folgendermaßen laufen Bewerbungsgespräche beim Landkreis Oberhavel ab:

Zunächst werden Sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Personalabteilung begrüßt, die oder der Ihnen dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gespräches vorstellt. Am Gespräch nehmen typischerweise die direkten Vorgesetzen, ein Mitglied des Personalrates, einer Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aus dem Personalbereich und gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte teil.

Nach einem kurzen Kennenlernen erhalten Sie die Informationen, wie das Gespräch strukturiert ist und welche Zeit für das Gespräch angesetzt wird. Im Anschluss daran wird in enger Anlehnung an die vorbereiteten Fragen das Gespräch mit Ihnen geführt. Dabei geht es uns vor allem darum, zu überprüfen, ob die ausgeschriebene Stelle perfekt zu Ihnen und Ihren Fähigkeiten passt.

Bei Bedarf erfolgt zum Abschluss eine Einordnung der Stelle in das Organigramm der Kreisverwaltung und ein paar weiterführende Informationen zu uns als Arbeitgeber. Natürlich haben auch Sie die Möglichkeit, uns Fragen zu stellen, die wir Ihnen gerne direkt im Gespräch oder auch im Nachgang beantworten.

Es ist auch möglich, dass zusätzlich zum Gespräch beispielsweise eine Präsentation gefordert wird. Sollte dies der Fall sein, erhalten Sie eine Information diesbezüglich mit der Einladung zum Gespräch. Wir freuen uns darauf, Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen.


8. An wen kann ich mich zum Stand meiner Bewerbung wenden?

Wir sind für Sie da! Unter der Telefonnummer: 03301 601-1722 können Sie uns gerne weiterführende Fragen stellen. Wir haben Verständnis dafür, dass Sie der Stand von laufenden Bewerbungsverfahren interessiert und der Wunsch der Nachfrage groß ist. Seien Sie versichert, dass wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden, wenn es neue Erkenntnisse oder einen neuen Stand im Verfahren gibt.


9. Was bedeutet TvÖD (VKA) beziehungsweise wie hoch ist mein Entgelt?

Der TvöD (VKA) ist einer von mehreren Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst. Der Landkreis ist Mitglied im Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA). Hier finden Sie die Entgelttabelle, in der Sie sehen können, mit wie viel Bruttoverdienst die ausgeschriebene Stelle vergütet wird. Die Entgelttabelle ist in Entgeltgruppen und Stufen unterteilt. Die für Sie zuständige Gruppe finden Sie in der Stellenausschreibung. Die Stufe in die Sie eingruppiert werden, ist abhängig von Ihrer Berufserfahrung.


10. Kann ich mich als Beamte oder Beamter auf Arbeitnehmerstellen im Sinne des TvÖD bewerben?

Stellen, die im Sinne des TvÖD ausgeschrieben werden, sollen auch mit Tarifbeschäftigten besetzt werden. Eine Übernahme im Beamtenverhältnis ist nicht möglich. Wenn Sie allerdings bereit sind, Ihr Beamtenverhältnis aufzugeben, vermerken Sie dies bitte in Ihrem Anschreiben.


11. Kann ich mich vorab telefonisch über die zu besetzende Stelle informieren?

Selbstverständlich können Sie sich vorab zu der besetzenden Stelle informieren. Grundlegende Informationen zum Landkreis und zur Kreisverwaltung erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.oberhavel.de.

Informationen zur konkreten Stelle können Sie vor allem der Stellenausschreibung entnehmen. Sollten Sie weiterführende Fragen haben, so können Sie uns gerne per E-Mail unter [email protected] oder per Telefon unter 03301 601-1722 erreichen. Entweder erhalten Sie die fehlenden Informationen direkt vom Personalbereich oder wir verbinden Sie mit der zuständigen Führungskraft.


12. Kann ich mich zeitgleich auf mehrere Stellen bewerben?

Da jedes Auswahlverfahren separat geführt wird, können Sie sich auf mehrere Stellen im Hause bewerben. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für jede Stelle eine gesonderte Bewerbung einreichen. Es kann derzeit sein, dass Sie keine automatische Eingangsbestätigung zu Ihrer zweiten Bewerbung erhalten. Gerne können Sie uns auch die Möglichkeit geben, Ihre Bewerbung aufzubewahren. Beachten Sie dabei bitte folgende Hinweise: Einwilligungserklärung zur Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen.


13. Ich habe eine Absage erhalten. Kann ich mich dennoch auf weitere Stellenausschreibung bewerben?

Selbstverständlich können Sie sich trotz einer Absage erneut bewerben. Jedes Auswahlverfahren wird separat geführt.


14. Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Ihre Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie verarbeitet.


15. Kann ich mich auch initiativ bewerben?

Sie können sich auch initiativ beim Landkreis Oberhavel bewerben. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise. Nach Abgabe Ihrer Einwilligungserklärung werden Ihre Bewerbungsunterlagen gespeichert und bei Bedarf verwendet. Wir möchten Ihnen aber dennoch empfehlen, sich über unsere Homepage auf dem Laufenden zu halten und sich bei Bedarf zusätzlich konkret auf einzelne Stellen zu bewerben.